Sachverständigenbüro

Beweissicherung

Durch die Begutachtung und Feststellung des Bauzustandes vor Baubeginn mittels einer Beweissicherung schützen Sie sich vor späteren, eventuell ungerechtfertigten Ansprüchen.

In verschiedenen Fällen des Bauwesens kann es notwendig und zweckmäßig sein, den Zustand eines Gebäudes oder Bauteiles zu einem gewissen Zeitpunkt zu dokumentieren.

So kann eine Beweissicherung dann angebracht sein, wenn etwa durch geplante Hoch- oder Tiefbauarbeiten in unmittelbarer Umgebung Schäden an einem bestehenden Objekt befürchtet werden. Aber auch dann, wenn Schäden bereits eingetreten sind, deren Reparatur jedoch nicht mehr aufgeschoben werden kann, ist die Beweissicherung durch einen Sachverständigen ein bewährtes Mittel.

Natürlich kann durch die Beweissicherung allein nicht die Ursache eines Schadens festgestellt werden. Das ist zumeist wesentlich aufwändiger und bedarf weiterer Experten, wie z.B. Statiker, Haustechniker, Bauphysiker oder Bauchemiker. Doch häufig ist mit der Dokumentation eines Schadens und dessen Analyse bereits ein wesentlicher Aspekt eines Streitfalles unzweifelhaft festgehalten.

Parifizierung (Nutzwertgutachten)

Gibt es für eine Liegenschaft mehrere Wohnungseigentumseinheiten, so werden diese Eigentumsverhältnisse durch ein Nutzwertgutachten geregelt. Nutzwertgutachten, als Grundlage für die Eintragung in das Grundbuch, können von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstellt werden.

Als Grundlage für ein Nutzwertgutachten sind die Objektspläne erforderlich. Nutzwertgutachten können auch für Objekte erstellt werden, die noch nicht realisiert sind. Dann gilt der genehmigte Einreichplan als Grundlage. Es ist aber zu beachten, dass Änderun- gen in der Realisierung das Gutachten hinfällig machen.

Liegenschaftsbewertung

Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist man in erster Linie für Gerichte, Konkursverwalter, Anwälte und Notare tätig. Es gibt aber viele Fälle, bei denen sich die Erstellung eines privaten Schätzungsgutachtens als sinnvoll erweist. Dabei gelten für diese Gutachten dieselben strengen Objektivitätskriterien wie für Gerichtsgutachten. In Streitfällen, aber auch bei Verkäufen und Käufen ist ein Schätzungsgutachten eines allgemein beeideten gerichtlich zertifizierten Sachverständigen sehr wertvoll.